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Richtiges Verhalten im Wald mit gewissen "Spielregeln"

Titelbild von Richtiges Verhalten im Wald mit gewissen "Spielregeln"
© www.pov.at

Knapp die Hälfte der Fläche von Österreich ist mit Wald bedeckt

Viele nutzen die grüne Lunge für Erholungszwecke und zur körperlichen Ertüchtigung. Der Wald darf von allen zu Erholungszwecken betreten werden. Dabei müssen aber gewisse Spielregeln eingehalten werden! Der Schutz und die Erhaltung des Waldes sind von großer Bedeutung. Das entsprechende Verhalten beim Aufenthalt im Wald hilft dabei mit. Im allgemeinen Betretungsrecht im Forstgesetz ist alles erlaubt, was man unter „Gehen“ versteht, also auch Klettern, Tourengehen oder Langlaufen. Das Befahren, Reiten oder Campieren hingegen ist nur mit der ausdrücklichen Erlaubnis des Grundeigentümers oder der Grundeigentümerin möglich.

Haftung bei Schäden durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit

Forststraßen dienen vor allem der Waldbewirtschaftung. Das allgemeine Betretungsrecht erlaubt den BesucherInnen die Nutzung dieser privaten Wege, wobei dann die Straßenverkehrsordnung gilt. Überlassen WaldbesitzerInnen die Straßen und Wege der Öffentlichkeit, so sind sie auch für den ordnungsgemäßen Zustand verantwortlich. Für das Radfahren im Wald braucht man auch auf Forststraßen und Wegen die Zustimmung des Eigentümers. Die kann übrigens auch durch eine entsprechende Beschilderung erteilt werden. Auch ein Ausflug hoch zu Ross ist ohne Erlaubnis verboten.

Es wird wohl niemand etwas gegen eine Rast oder ein Nickerchen im Wald haben. Das unbefugte Lagern bei Dunkelheit sowie das Zelten und Campieren sind im Wald aber grundsätzlich nicht erlaubt. Besonders streng sollte man sich an das Verbot des Entzündens von Feuer halten. In trockenen Sommern, wie in den letzten Jahren, kann schon ein weggeworfener Zigarettenstummel zu Waldbränden führen.

Downloads

Naturland NÖ - "Richtiges Verhalten im Wald"
gz125_richtiges-verhalten-im-wald_1.docx (542,96K)

Quellennachweis

Dieser Text wurde mit freundlicher Genehmigung vom Naturland NÖ zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter www.naturland-noe.at und unter 02742/ 21919.

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