Der Kaumberger Friedhof ist ein Gemeindefriedhof. Die Grabstellengebühr für die Überlassung des Benützungsrechtes beträgt:
Für Erdgrabstellen für die Dauer von 10 Jahren:
Für Grüfte für die Dauer von 30 Jahren:
In der Downloadrubrik finden Sie alle Formulare zum Thema Friedhof.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen finden Sie im NÖ Bestattungsgesetz.
Verordnung Friedhofsgebühren verordnung_friedhofgebuehren.pdf (230,51K) |