Der Kaumberger Friedhof ist ein Gemeindefriedhof. Die Grabstellengebühr für die Überlassung des Benützungsrechtes beträgt:
Für Erdgrabstellen für die Dauer von 10 Jahren:
Für Grüfte für die Dauer von 30 Jahren:
In der Downloadrubrik finden Sie alle Formulare zum Thema Friedhof.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen finden Sie im NÖ Bestattungsgesetz.
Verordnung Friedhofsgebühren vo_friedhofsgebuehren.pdf (340,39K) |
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Markt 3, 2572 Kaumberg (Route)
Tel: +43 (0) 2765 / 282
Fax: +43 (0) 2765 / 544
Mail: gemeinde@kaumberg.gv.at
Parkplatz Araburg
Laabach 16, 2572 Laabach (Route)
Amtszeiten
MO | 7:30 - 16:00 Uhr |
DI | 7:30 - 12:00 Uhr |
MI | geschlossen |
DO | 7:30 - 12:00 Uhr 15:00 - 18:00 Uhr |
FR | 7:30 - 12:00 Uhr |