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Bauamt

Die Gemeinde als Baubehörde

Wenn Sie ein Bauvorhaben planen, ist zu klären, um welche Kategorie es sich lt. NÖ Bauordnung 2014 handelt: 

  • Bewilligungspflichtige Bauvorhaben (§ 14)
  • Anzeigepflichtige Vorhaben (§ 15)
  • Meldepflichtige Bauvorhaben (§ 16)
  • Bewilligungs-, anzeige- und meldefreie Vorhaben (§ 17)

Die Details finden Sie in der NÖ Bauordnung. Ihr Planer wird Sie dahingehend beraten!

Für die Meldung an die Baubehörde (der Bürgermeister ist die Baubehörde I. Instanz) kontaktieren Sie im Gemeindeamt Kaumberg bitte Herrn Philipp Schachner unter der Telefonummer 02765/282 oder der E-Mail Adresse p.schachner@kaumberg.gv.at. Er wird als Sachbearbeiter den Kontakt mit unserem Bausachverständigen Herrn Ing. Gregor Burger (gregor.burger@dibau.net) herstellen.

Vor einer Einreichung eines bewilligungspflichtigen Bauvorhabens übermitteln Sie bitte den Planvorabzug digital an das Gemeindeamt: gemeinde@kaumberg.gv.at. So können Wege und Zeiten verkürzt und allfällige Papierressourcen gespart werden.

Wichtig! Vergessen Sie die Fertigstellungsmeldung nicht - ist sie ausständig besteht keine Benützungsbewilligung! In der Regel erhält der Bauwerber dazu Unterstützung von seinem Bauführer. Informationen dazu finden Sie unter: § 30 NÖ BO 2014 (NÖ Bauordnung 2014) - JUSLINE Österreich


08.05.2023

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