Beim Voranschlag handelt es sich um die geplanten Erträge und Aufwendungen bzw. Einzahlungen und Auszahlungen für ein Jahr (Budget). (Die gesamten verbuchten Geschäftsfälle finden sich am Ende eines Jahres im Rechnungsabschluss.
Der Voranschlag enthält sowohl den Ergebnishaushalt und den Finanzierungshaushalt. Der Vermögungshaushalt ist nicht Teil des Voranschlages und ist nur im Rechnungsabschluss enthalten.
Bestandteile des Voranschlages sind:
Nach Ablauf des Rechnungsjahres ist der Rechnungsabschluss zu erstellen, der dem Gemeinderat, zur Genehmigung vorzulegen ist.
Beim Rechnungsabschluss handelt es sich um den gesamten Finanzbericht einer Gemeinde für ein Jahr.
Der Rechnungsabschluss ist für das abgelaufene Kalenderjahr zu erstellen. Bestandteile des Rechnungsabschlusses sind:
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