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Aufschließung

Aufschließungsabgabe

Mit der Aufschließungsabgabe bezahlen Sie für Ihr Grundstück Ihren Beitrag zu den Straßenbaukosten (z.B. für Fahrbahn, Gehsteig, Oberflächenentwässerung und Beleuchtung). Die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen finden Sie hier.

VO Einheitssatz Aufschließungsgebühren
verordnung_einheitssatz.pdf (187,87K)

07.12.2023

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