Aufgrund der anhaltend hohen Temperaturen und der damit verbundenen erhöhten Wasserentnahme ersucht die Gemeinde bis auf Weiteres folgende Maßnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung einzuhalten. Die Versorgung der Bevölkerung mit Trink- und Nutzwasser hat oberste Priorität. Um Druckabfälle im Leitungsnetz sowie Versorgungsengpässe zu vermeiden, sind alle Bürgerinnen und Bürger dringend angehalten, Wasser extrem sparsam und verantwortungsbewusst zu verwenden.
Bis auf Widerruf gelten daher folgende Regelungen:
Verbot der Poolbefüllung: Die Befüllung privater Swimmingpools – dies gilt ausdrücklich auch für größere aufstellbare Pools, Frame-Pools, größere Planschbecken und ähnliche Badevorrichtungen – ist bis auf Weiteres untersagt. Ausnahmen sind ausschließlich nach vorheriger Absprache möglich.
Eingeschränkte Rasenbewässerung: Das Bewässern von Rasenflächen ist auf das unbedingt notwendige Ausmaß zu beschränken und darf ausschließlich bedarfsmäßig erfolgen.
Verbot von Autowäschen: Das Waschen von Kraftfahrzeugen auf Privatgrundstücken ist bis auf Weiteres untersagt.
Kontrolle der Wasserzähler (Leckortung): Bitte kontrollieren Sie regelmäßig Ihren Wasserzähler. Überprüfen Sie insbesondere, ob automatische Bewässerungsanlagen ungewollt zu viel Wasser entnehmen oder ob der Zähler weiterläuft, obwohl im Haus gerade kein Verbrauch stattfindet (Hinweis auf versteckte Lecks oder durchgehend rinnende Leitungen und Toiletten).
Wichtiger Hinweis: Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der öffentlichen Wasserversorgung und sollen gewährleisten, dass ausreichend Wasser für Haushalte, landwirtschaftliche Betriebe sowie im Bedarfsfall für Einsatzorganisationen, insbesondere die Feuerwehr, jederzeit zur Verfügung steht.
Die Gemeinde ersucht alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich, diese Anordnungen strikt einzuhalten und durch einen bewussten, sparsamen Umgang mit Wasser einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit zu leisten.
Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
