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Was ist erlaubt an Seen, Flüssen und Bächen?

Titelbild von Was ist erlaubt an Seen, Flüssen und Bächen?
© Dieter Ludwig Scharnagl auf Pixabay

Die Gewässer im Naturland laden zu vielfältigen Aktivitäten ein

Niederösterreichs Landschaft ist durchzogen von einer Vielzahl von Gewässern. Sie weisen eine sehr hohe Wasserqualität auf, sind Lebensraum für zahlreiche Tiere und Pflanzen und bieten wertvolle Erholungsräume für uns Menschen. So schön unsere heimischen Gewässer aber auch sind, gibt es dennoch einiges zu beachten.

Baden in der Natur

Für alle, die nicht ins Freibad wollen, gibt es im wasserreichen Niederösterreich genügend naturnahe Ausweichmöglichkeiten. Im österreichischen Wasserrechtsgesetz gibt es den Begriff des "Gemeingebrauchs", womit die Nutzung von öffentlichen Gewässern unter bestimmten Voraussetzungen ausdrücklich erlaubt ist - dazu zählt unter anderem auch das Baden. Gesonderte Regelungen gibt es für Naturschutzgebiete: in den 72 Naturschutzgebieten des Landes ist grundsätzlich jeder Eingriff verboten. In vielen Gebieten ist zwar das Betreten auf den dafür bestimmten Wegen erlaubt, baden hingegen nicht gestattet. Zu beachten ist auch, dass bei Gewässern in Privatbesitz das Betreten und Baden nur in Absprache mit den Grundbesitzern erlaubt ist.

Besondere Vorsicht mit Lagerfeuern

Ein zünftiges Feuer nach dem erfrischenden Bad ist natürlich verlockend, doch besonders bei Trockenheit können offene Flammen schnell zum Problem werden. Beim Entzünden von Lagerfeuern sind daher mehrere Regeln einzuhalten. In Wald ist das Entzünden von offenem Feuer grundsätzlich verboten. Mehr dazu dazu finden Sie hier.

"Petri heil" im Naturland Niederösterreich

Wer in Niederösterreich seine Angel auswerfen will, braucht neben einer gültigen Fischerkarte oder einer Fischergastkarte auch einen amtlichen Lichtbildausweis und eine entsprechende Lizenz für das jeweilige Revier. Daneben sind auch Schonzeiten für bestimmte Fischarten einzuhalten und die Vorgaben des Naturschutzgesetzes zu beachten. Das Fischen kann auch in Schutzgebieten erlaubt sein, es gelten allerdings in diesen Schutzzonen andere Rahmenbedingungen oder individuelle Bestimmungen, die besonderes Augenmerk auf den Artenschutz legen. Die Vergabe von Lizenzen liegt auch in Schutzgebieten bei den Revierbesitzern.

Entnahme von Wasser

Unter Gemeingebrauch fällt auch das Tränken und Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen. Dafür ist keine wasserrechtliche Bewilligung nötig. Es dürfen dafür allerdings keine besonderen Vorrichtungen wie Pumpen, Entnahmevorrichtungen oder sonstige Geräte oder Bauwerke verwendet werden. Außerdem darf es zu keiner Gefährdung des Wasserlaufes und der Beschaffenheit des Wassers kommen. Es ist auch darauf zu achten, dass kein anderes Recht verletzt oder öffentliches Interesse beeinträchtigt wird.

Baden im Nationalpark nur an bestimmten Plätzen

Im Nationalpark Donau-Auen stehen für sonnenhungrige Badegäste mehrere gekennzeichnete Naturbadeplätze und für das Baden freigegebene Uferbereiche zur Verfügung. Alle anderen Abschnitte der Donau und der Au sind ausschließlich für Fauna und Flora vorgesehen. Eine ähnliche Regelung gilt für den Nationalpark Thayatal. Auch natürliche Gewässer außerhalb von Schutzgebieten dienen einer Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten als Lebensraum. Um Störungen zu vermeiden, sollten nur ausgewiesene Badeplätze genutzt und Verbotsschilder beachtet werden.

Weitere Informationen rund um heimische Gewässer

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Autorin

Anna Maria Reischer

Anna Maria Reischer

Gemeindeamt
Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten, Bauamt, Bürgeranfragen, Feuerpolizei und Feuerbeschau, Friedhofsangelegenheiten, Gebrauchsabgabe, Jagdpacht, Lohnverrechnung, Protokollführung Gemeindevorstand und Gemeinderat, Topothek, Zivilschutzangelegenheiten.

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