Die Landesregierung hat für sozial bedürftige Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2025/26 in der Höhe von 150 Euro beschlossen. Der Antrag für den Heizkostenzuschuss kann ab sofort bis 31. März 2026 am Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes gestellt werden. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung. Eine Postanweisung ist nicht möglich! Weitere Informationen finden Sie hier.
Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten?
Der Heizkostenzuschuss kann folgenden Personen gewährt werden:
