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Niederösterreichischer Wohn-und Heizkostenzuschuss - jetzt beantragen!

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Finanzielle Entlastung für Niederösterreicher/innen

Die Landesregierung hat den Niederösterreichischen Wohn- und Heizkostenzuschuss beschlossen. Diese Unterstützung soll dazu beitragen, Niederösterreicher/innen finanziell zu entlasten. Der Wohn- und Heizkostenzuschuss kann von 19. April 2023 bis 30. Juni 2023 online  beantragt werden. Es wird auch eine Hotline unter der Telefonnummer 02742/900515970 eingerichtet.

Wer kann den Niederösterreichischen Wohn- und Heizkostenzuschuss erhalten?

Den NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss können jene Haushalte erhalten, deren jährliches Bruttoeinkommen folgende Einkommensgrenzen (höchstzulässiges Jahreshaushaltseinkommen) nicht übersteigt:

  • 40.000 Euro, wenn an einer Adresse eine einzige Person ihren Hauptwohnsitz hat
  • 100.000 Euro, wenn an einer Adresse mehrere Personen ihren Hauptwohnsitz haben.

Zusätzlich muss der Hauptwohnsitz in Niederösterreich sein und man muss dem berechtigten Personenkreis angehören. Hier gelangen Sie zu dem Online-Ratgeber, mit dem Sie erfahren, ob bei Ihnen eine Förderung möglich is.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderhöhe ist von der Anzahl der Haushaltsmitglieder abhängig, welche zum Zeitpunkt der Antragstellung die Voraussetzungen erfüllen. Der Zuschuss beträgt für die erste Person im Haushalt 150 Euro und für jede weitere Person 50 Euro:

  • 1-Personenhaushalt: 150 Euro
  • 2-Personenhaushalt: 200 Euro
  • 3-Personenhaushalt: 250 Euro
  • 4-Personenhaushalt: 300 Euro
  • 5-Personenhaushalt: 350 Euro

Was sind die genauen Voraussetzungen?

Ein Antrag kann von Personen gestellt werden, die

  • zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz und den tatsächlichen Aufenthalt im Bundesland Niederösterreich haben,
  • zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr vollendet haben und
  • das höchstzulässige Haushaltseinkommen nicht überschritten.

Die Förderung können Personen bekommen, die dem nach den Richtlinien berechtigten Personenkreis angehören. Zum berechtigten Personenkreis des NÖ Wohn- und Heizkostenzuschusses gehören:

  • Österreichische Staatsangehörige sowie deren Familienangehörige, die über einen Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ verfügen und seit 5 Jahren im Bundesland aufhältig sind.
  • Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz sowie deren Familienangehörige im Sinne der Richtlinie RL 2004/38/EG handelt.
  • Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt – EU gemäß § 45 NAG" oder "Daueraufenthalt – EU eines anderen Mitgliedstaates und einem Aufenthaltstitel gemäß § 49 NAG"
  • Österreichischen Staatsbürgern sozialrechtlich gleichgestellte Angehörige anderer Staaten

Wer ist von der Förderung ausgenommen?

Nicht anspruchsberechtig sind Personen, die keinen eigenen Haushalt führen und alljene, bei denen eine aus Mitteln der öffentlichen Hand finanzierte vollstationäre Versorgung vorliegt.

Wie kann ich den Antrag stellen?

Am einfachsten ist die Beantragung mit folgendem Online-Antragsformular: Online-Antrag. Bei der Hotline 02742 9005 15970 kann die Zusendung eines Antragsformulars beantragt werden.

Downloads

Richtlinien NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss
noe_wohn-_und_heizkostenzuschuss_richtlinien_inkl__dsgvo.pdf (225,13K)

Autorin

Doris Radinger

Doris Radinger

Gemeindeamt
Abbuchungs- und Einziehungsaufträge, Abgabenbuchhaltung, Bürgeranfragen, elektronische Zustellung kommunaler Sendungen, Grundsteuer, Hausbesitzabgaben, Interessentenbeitrag, Kassenverwalterin, Kindergartenabrechnungen, Müllangelegenheiten, Ratenzahlung und Stundungen, Veranstaltungsrecht, Wahlen

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