Im Gemeindegebiet von Kaumberg werden in der Bergsiedlung (am Siedlungsende Richtung Fußbauer), im Laabachtal (im Waldgebiet auf der linken Seite der Araburgstraße) und im Gebiet zwischen Höfnergraben und Steinbachtal drei neue Mobilfunkanlagen erreichtet.
Gemeinde nur für baurechtliche Bewilligung zuständig
Die Errichtung solcher Anlagen erfolgt auf Grundlage des des Telekommunikationsgesetzes (TKG) des Bundes. Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, durch die Förderung des Wettbewerbs im Bereich der elektronischen Kommunikation die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit zuverlässigen, preiswerten, hochwertigen und innovativen Kommunikationsdienstleistungen sicherzustellen. Gemeinden sind bei derartigen Vorhaben in ihrer Funktion als Baubehörde ausschließlich für die baurechtliche Bewilligung zuständig. Die Entscheidung, ob, wo und in welchem Umfang ein Mobilfunkmast errichtet wird, liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde, sondern obliegt den Betreibern unter Beachtung der bundesgesetzlichen Regelungen.
Bessere Netzabdeckung in empfangsschwachen Gebieten
Während der Bauphase finden ab August Hubschrauberflüge statt, da die Mastenteile fliegend zu ihren Standorten transportiert und vor Ort montiert werden. Im Zuge der Errichtungsarbeiten kann es daher vorübergehend zu erhöhter Lärmbelastung kommen. Positiv für Kaumberg ist, dass durch den Ausbau viele Haushalte einen qualitativ hochwertigen Netzzugang erhalten, die bisher keinen oder sehr schlechten Handy- und Internetempfang hatten.