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Es wird Frühling im Naturland

Titelbild von Es wird Frühling im Naturland
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Viele holen sich die ersten Vorboten des Frühjahrs ins Wohnzimmer

Doch bei geschützten Arten ist Vorsicht geboten

Wenn die Sonne durch die Wolken blinzelt und die Temperaturen wieder steigen, zieht es viele hinaus in die Natur. Oft bleibt es nicht beim Spaziergang, gerne werden die bunten Frühlingsboten zur Dekoration mit nach Hause genommen. Manche Pflanzen sind essbar und dienen zur Bereicherung des Speiseplans.

Im Naturland gibt es die "Handstrauß-Regel"

Das Pflücken und Sammeln von Blumen und Wildkräutern ist nicht generell verboten. Für den persönlichen Bedarf dürfen sie im Ausmaß eines Handstraußes mitgenommen werden. Bei geschützten Pflanzen, wie zum Beispiel Enzian, Kuhschellen oder Adonisröschen, ist das Pflücken generell verboten. Was unter einem Handstrauß zu verstehen ist, steht im NÖ Naturschutzgesetz. Gemeint ist damit eine Pflanzenmenge, deren Stängel von Daumen und Zeigefinger umfasst werden können. Diese Regel gilt nicht nur für Blumen, sondern auch für das Schneiden von Ästen und Zweigen, also etwa den beliebten Palmbuschen. 

Auch bei nicht explizit geschützten Arten sollte nur mit Maß und Ziel gesammelt werden,

um die Bestände nicht unnötig zu belasten. Gerade Wildblumen welken zu Hause in der Vase sehr schnell. Das Pflücken von voll erblühten Pflanzen in der Natur nimmt den Bienen gerade im Frühling, wo noch wenig Blüten zu finden sind, ihre Lebensgrundlage. Die Wildblumenwiese im eigenen Garten erfreut das Auge die ganze Saison und ist gut für die Artenvielfalt.

Tiere und Pflanzen sind in NÖ geschützt

Verboten ist auch der Handel mit Samen, Früchten oder ganzen Pflanzen im Internet. Im NÖ Naturschutzgesetz ist der allgemeine Pflanzen-, Pilz- und Tierartenschutz geregelt. So dürfen etwa wildwachsende Pflanzen und Pilze nicht mutwillig beschädigt oder vernichtet werden. Tiere dürfen nicht beunruhigt, verfolgt, gefangen, verletzt oder getötet werden.

Essbare Wildkräuter

Aus vielen Frühjahrsblühern lassen sich auch köstliche Gerichte und Snacks zubereiten. Für das Sammeln dieser Pflanzen gilt ebenfalls die Handstrauß-Regel. Außerdem ist beim Sammeln von „natürlichen Früchten eines Grundes“ die Zustimmung des Grundbesitzers oder der Grundbesitzerin einzuholen.

Nicht alles, was bunt ist, ist genießbar

Es gibt auch bei uns Pflanzen, von denen zumindest bestimmte Teile so giftig sind, dass sie dem Menschen gefährlich werden können. Verwechslungen des Bärlauches mit den Blättern des Maiglöckchens, die giftigen Früchte der Eibe oder allergische Reaktionen beim Riesen-Bärklau führen immer wieder zu dramatischen Situationen.

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

Diese Informatioen wurden freundlicherweise vom Naturland Niederösterreich zur Verfügung gestellt.

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Autorin

Anna Maria Reischer

Anna Maria Reischer

Gemeindeamt
Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten, Bauamt, Bürgeranfragen, Feuerpolizei und Feuerbeschau, Friedhofsangelegenheiten, Gebrauchsabgabe, Jagdpacht, Lohnverrechnung, Protokollführung Gemeindevorstand und Gemeinderat, Topothek, Zivilschutzangelegenheiten.

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