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Duale Zustellung der Gemeindeabgaben

Titelbild von Duale Zustellung der Gemeindeabgaben
© lukasbieri auf Pixabay

Elektronische Zustellung Ihrer Lastschriftanzeige

Wir dürfen daran erinnern, dass Vorschreibungen der Gemeinde bereits seit einigen Jahren auch elektronisch zugestellt werden. Wenn Sie diesen Service noch nicht in Anspruch nehmen, können Sie ihn jederzeit anfordern. Die Vorschreibungen werden sodann in einem sicheren Link per E-Mail an Sie übermittelt, können dann von Ihnen ausgedruckt oder einfach nur abgespeichert werden. Dieser kostenlose Service hilft Geld zu sparen und entlastet die Umwelt!

Was bedeutet Duale Zustellung?

In der heutigen Zeit möchten viele auch unterwegs schnell und sicher Post oder Dokumente empfangen. Die Duale Zustellung ist eine gute Möglichkeit, um dieser Anforderung nachzukommen! Duale Zustellung ist eine Verwaltungspraxis österreichischer Behörden Dokumente vorrangig an ein elektronisches Postfach des Empfängers zu übermitteln und nur nachrangig die klassische Briefpost zu benutzen.

Was bedeutet das für Sie?

Die Vorschreibungen der Gemeinde werden Ihnen auf elektronischem Weg zugestellt.

  • Sobald elektronische Post für Sie bereitsteht, werden Sie per E-Mail verständigt, Sie brauchen sich keine Zugangsdaten merken.
  • Sie können dann jederzeit und überall praktisch, sicher und spamfrei mit jedem Computer, Tablet oder Smartphone im Internetzugang Ihre elektronische Post von Ihrem Gemeindeamt abrufen. Dieser Service ist für Sie kostenlos!
  • Alles was wir von Ihnen benötigen, ist jene E-Mail-Adresse, unter der Sie über den Eingang der Gemeindevorschreibungen informiert werden möchten!
  • Sobald ein neues Dokument an Sie versandt wurde, erhalten Sie eine Verständigung per E-Mail, wobei das Dokument dieser E-Mail nicht beiliegt, sondern einen Link auf das Zustellstück inklusive des dazugehörigen Passwortes beinhaltet.
  • Nach dem Klick auf den Link und der Eingabe des angeführten Passwortes können Sie das Zustellstück öffnen und speichern.
  • Wird das Dokument von Ihnen jedoch nicht „elektronisch abgeholt“ (Klick Link, Eingabe Passwort), so wird Ihnen das Zustellstück - nach Ablauf einer Frist - per Post zugstellt.

Bei Interesse an diesem Service, senden Sie uns bitte die ausgefüllte Einwilligungserklärung mit Ihrer Unterschrift (siehe Downloads unten) an d.radinger@kaumberg.gv.at oder geben Sie diese persönlich am Gemeindeamt ab.

Downloads

einverstaendniserklaerung.pdf
(96,71K)

Autorin

Doris Radinger

Doris Radinger

Gemeindeamt
Abbuchungs- und Einziehungsaufträge, Abgabenbuchhaltung, Bürgeranfragen, elektronische Zustellung kommunaler Sendungen, Grundsteuer, Hausbesitzabgaben, Interessentenbeitrag, Kassenverwalterin, Kindergartenabrechnungen, Müllangelegenheiten, Ratenzahlung und Stundungen, Veranstaltungsrecht, Wahlen

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